Neue Öffnungszeiten am Freitag

Sehr geehrte Patientinnen und Patienten,

bitte beachten Sie, dass wir freitags ab sofort bereits um 7 Uhr öffnen.

Wir freuen uns auf Sie!
Ihr Praxis-Team

Akut-Sprechstunde

Sehr geehrte Patientinnen und Patienten, von Montag bis Freitag findet täglich von 09:00 - 11:00 Uhr die Akutsprechstunde statt. Diese dient ausschließlich der Versorgung akuter Erkrankungen. Bitte melden Sie sich dazu vorab online oder telefonisch an (Termine sind ab 48h vorher buchbar).

Wichtig: Während der Akutsprechstunde kann es zu verlängerten Wartezeiten kommen und "Termine" dienen nur der Verteilung der Patientenaufkommen. Planen Sie daher bitte zusätzliche Zeit ein. Wir wollen verhindern, dass alle akut Erkrankten zur gleichen Zeit kommen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis! Ihr Praxisteam des Hausarztzentrum Viersen

Vorsicht bei Covid Erkrankungen

Bei Coronainfektion oder Verdacht auf Covid-19 bitte nicht die Praxis betreten.
Rufen Sie uns vorab telefonisch an, damit wir das weitere Vorgehen mit Ihnen abstimmen können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!
H

02162 77888

Jahnstraße 1, Viersen

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FAQs

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Ihr Hausarzt

Als Hausärztinnen und Hausärzte verstehen wir uns als Ihr Lotse durch das zunehmend komplexe Gesundheitssystem in Deutschland. Dabei stehen wir Ihnen sowohl digital über unsere Website (z.B. per Videosprechstunde oder online Rezeptbestellung), als auch vor Ort in der Praxis zur Verfügung. Wir sind Ihr erster Ansprechpartner für alle Belange, insbesondere bei chronischen Erkrankungen. Wir koordinieren Ihre Behandlung mit Fachärzten und Krankenhäusern. So haben wir einen umfassenden Blick auf Ihre Krankengeschichte und entscheiden mit Ihnen zusammen zum Beispiel über die Einleitung von Reha- oder Vorsorge-Maßnahmen. Als Ihr zentraler regelmäßiger Ansprechpartner für gesundheitliche Fragen ist es unser Ziel, Sie kontinuierlich zu beraten und Präventionsmaßnahmen zu ergreifen. So können wir Beschwerden lindern oder gar ganz verhindern.
Ja! Gerne können Sie als Neupatient einen Termin telefonisch oder über Doctolib vereinbaren. Bei einem ersten Termin werden wir uns viel Zeit nehmen, um Ihre Krankengeschichte und aktuellen Zustand zu erheben. Bitte nehmen Sie Ihre Befunde von anderen Ärzten ausgedruckt mit oder laden Sie diese vor Ihrem Besuch bei Doctolib hoch.
Ja, aber nur als Bestandspatient und unter bestimmten Voraussetzungen. Nach telefonischer Anamnese kann eine Erstbescheinigung über eine Arbeitsunfähigkeit für bis zu 5 Kalendertage erfolgen. Bitte beachten Sie, dass keine schwerwiegende Symptomatik vorliegen darf. Für eine Verlängerung der AU müssen Sie aber immer in die Praxis kommen. Bitte beachten Sie, dass Ihr Arzt eine Krankschreibung auch ablehnen kann oder Sie gegebenenfalls in die Praxis bittet.
Der altbekannte “Gelbe Schein” wird seit 2023 von der elektronischen Arbeitsunfähigkeit (eAU) abgelöst. Nachdem wir Ihre Arbeitsunfähigkeit (AU) festgestellt haben, kann Ihr Arbeitgeber die Bescheinigung innerhalb einiger Tage elektronisch abrufen. Sie brauchen nichts weiter zu tun. Auf Wunsch erhalten Sie weiterhin eine AU auf Papier für Ihre eigenen Unterlagen.
Wenn Ihnen unsere Praxis gefallen hat, freuen wir uns über eine positive Bewertung auf Google.
Gerne helfen wir mit einem Rezept einer kleinen Packung fachfremder Medikamente aus, falls Ihr Facharzt nicht erreichbar ist. Eine Dauerverordnung bestimmter, fachfremder Medikamente ist jedoch nicht möglich, da wir die Haftung für uns unbekannte Medikamente leider nicht übernehmen können. Bei jedem Medikament müssen wir aufgrund der Krankenkassenrichtlinien erst prüfen, ob wir es überhaupt verordnen dürfen. Bitte haben Sie Verständnis, wenn wir Sie zur Dauerverordnung an die entsprechenden Facharztpraxen verweisen müssen, auch wenn dies für Sie etwas umständlich scheint.
Bitte nehmen Sie Ihre Versichertenkarte immer zu uns mit. Ohne Versicherungsnachweis können wir Sie leider nur in Ausnahmefällen oder im Notfall behandeln. Bitte beachten Sie außerdem, dass das eRezept nur funktioniert, wenn Ihre Versichertenkarte eingelesen wurde.
Generell steht es Ihnen dank freier Arztwahl immer frei, weitere Ärzte in Ihre persönlichen (gesundheitlichen) Entscheidungen einzubeziehen. Für bestimmte Eingriffe ist sogar ein spezieller Prozess vorgesehen. Diese Seite hilft Ihnen weiter.
Sollten wir einmal wegen Urlaub oder Krankheit schließen müssen, werden wir Sie auf dieser Internetseite über unsere ärztlichen Vertreter in der Nähe der Praxis informieren. Die uns vertretende Praxis hat zwar keinen Zugriff auf Ihre Krankenakte, kann Sie aber zum Beispiel mit Rezepten versorgen, sollten Sie diese benötigen.

Außerhalb der Öffnungszeit und am Wochenende steht Ihnen der ärztliche Notdienst zur Verfügung. Dieser ist deutschlandweit telefonisch unter 116 117 erreichbar (www.116117.de).
Dann sind Sie bei uns genau richtig. Vereinbaren Sie gerne einen Termin als Neupatient online oder per Telefon.

Bitte fragen Sie bei Ihrem aktuellen Hausarzt etwaige Befunde und Medikationspläne an, damit wir Sie besser unterstützen können.
Bitte kommen Sie nüchtern. Durch Nahrungseinnahme können bestimme Untersuchungen (z.B. Blutzuckerbestimmung) nicht exakt durchgeführt werden.

Am Vortag sollte ab 20 Uhr nichts mehr gegessen werden. Am Morgen der Blutabnahme ist das Trinken von kleineren Mengen Wasser oder ungezuckertem Tee zulässig.
Seit Anfang 2024 wird Ihr Rezept elektronisch an die Apotheke übermittelt, wo sie es dann mit Ihrer Versichertenkarte abholen können. Nutzen Sie einfach unser Bestellformular auf dieser Internetseite.

Wichtig ist: Sie müssen einmal im Quartal Ihre Versichertenkarte bei uns in der Praxis einlesen, sonst funktioniert das eRezept nicht. Ab dem 2. Rezept im Quartal müssen Sie nicht mehr in die Praxis kommen.

Für chronisch erkrankte Patienten

Gerne helfen wir mit einem Rezept einer kleinen Packung fachfremder Medikamente aus, falls Ihr Facharzt nicht erreichbar ist. Eine Dauerverordnung bestimmter, fachfremder Medikamente ist jedoch nicht möglich, da wir die Haftung für uns unbekannte Medikamente leider nicht übernehmen können. Bei jedem Medikament müssen wir aufgrund der Krankenkassenrichtlinien erst prüfen, ob wir es überhaupt verordnen dürfen. Bitte haben Sie Verständnis, wenn wir Sie zur Dauerverordnung an die entsprechenden Facharztpraxen verweisen müssen, auch wenn dies für Sie etwas umständlich scheint.
Disease-Management-Programme (DMP) sind Behandlungsprogramme für Menschen mit chronischen Erkrankungen. Deshalb werden sie auch „Chroniker-Programme“ genannt.

Die Programme beruhen auf dem aktuellen Forschungsstand und sollen eine hochwertige Versorgung der Patientinnen und Patienten sicherstellen. Sie beinhalten zum Beispiel eine gute Abstimmung unterschiedlicher Behandlungen, regelmäßige Verlaufskontrollen, aber auch die Beratung und Schulung der Betroffenen im Umgang mit ihrer Krankheit.

In der Praxis können wir insbesondere bei diesen Krankheiten helfen:

  • Asthma
  • Chronisch obstruktive Lungenerkrankung (COPD)
  • Diabetes mellitus Typ 2
  • Koronare Herzkrankheit (KHK)

Als Hausarzt treten wir in koordinierender Funktion auf. Das bedeutet, dass wir uns in den engen Austausch mit Ihrem Kardiologen, Lungenspezialisten oder Diabetologen (je nach Programm) begeben werden.

Typischerweise werden wir Sie dazu auffordern zumindest einmal an einem festen Termin in die Praxis zu kommen.

Sollten Sie an einer der oben genannten chronischen Erkrankungen leiden, werden wir Sie dazu ausführlich beraten.

Mehr zu DMPs finden Sie unter gesundheitsinformation.de.
Besuchen Sie Fachärzte ohne Überweisung, bekommen wir keinen Bericht. Ohne Facharztberichte können wir die vom Facharzt begonnene Behandlung nicht fortführen! Auch entstehen Ihnen eventuell Nachteile bei Anfragen von Versicherungen, Versorgungsämtern, Sozialgerichten, Rentenversicherungen etc.! Anträge für Reha-Behandlungen, Schwerbehindertenausweise oder Pflegestufe werden häufiger abgelehnt, wenn wir keine Facharztberichte mitschicken können. Achten Sie also darauf, immer eine Überweisung von uns mitzubringen und bestehen Sie in Ihrem Interesse auf einen Bericht an Ihren Hausarzt.
Hausbesuche gehören für uns zum hausärztlichen Ethos. Nach Absprache besuchen wir Sie oder Ihre Angehörigen auch zuhause. Bitte sprechen Sie uns dafür gesondert an.
Vor einem Ultraschall Ihres Bauchraums (Abdomensonographie) sollten Sie möglichst nüchtern sein, mindestens aber versuchen, nicht direkt vor der Untersuchung zu essen oder zu trinken.

Für die Untersuchung selbst bietet es sich an, Kleidung zu tragen, welche sich leicht hochziehen oder öffnen lässt, beim Schilddrüsenultraschall sollten Kleidungsstücke mit Rollkragen vermieden und bestmöglich Halsschmuck vorher abgelegt werden.

Für Privatpatienten und Selbstzahler

Als Privatpatientin oder Privatpatient rechnen wir einmal pro Kalendervierteljahr ab. Sie erhalten Ihre Rechnung einige Wochen nach Ende des Kalendervierteljahrs.

Bitte nutzen Sie unsere Verrechungsstelle. Das vereinfacht die Abwicklung für uns. Sie erhalten das entsprechende Formular bei der Aufnahme als Neupatient.
Trotz der generellen Sinnhaftigkeit von Vorsorge übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland leider nur bestimmte präventive Leistungen. In Absprache mit Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin können Sie sich dazu entscheiden, zum Beispiel weitere Blutparameter bestimmen zu lassen. In diesen Fällen müssen Sie die Leistungen, die nicht von Ihrer Versicherung gedeckt werden, selbst bezahlen. Die Höhe der Kosten ist dabei gesetzlich bestimmt (Gebührenordnung für Ärzte). Wir informieren Sie vorab.    

Übrigens: Selbstzahlerleistungen kennen Sie vielleicht auch unter dem Namen individuelle Gesundheitsleistung (IGeL). Ausführlichen Rat zu den einzelnen Leistungen finden Sie beim IGeL-Monitor.
Wenn Sie auch Blutparameter beziehen, erhalten Sie von uns normalerweise eine Rechnung an Ihre Wohnadresse mit allen Leistungen. Andere Leistungen können Sie in der Praxis mit EC- und allen gängigen Kreditkarten bezahlen. Bitte beachten Sie, dass wir kein Bargeld akzeptieren können.

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