Ich habe eine Frage zu meiner Rechnung. Was kann ich tun?
Bitte sprechen Sie uns gerne an. Die meisten Fragen können unmittelbar geklärt werden. Uns ist wichtig, dass Sie Ihre Behandlungskosten nachvollziehen können. Wir helfen Ihnen gern weiter.
Meine Versicherung hat meinen Erstattungsantrag abgelehnt. Was kann ich tun.
Bitte melden Sie sich unbedingt in der Praxis. Wir prüfen Ihren Fall umgehend im Detail. Bitte teilen Sie uns unbedingt auch mit, wie die Versicherung die Ablehnung begründet.
Wann erhalte ich eine Rechnung?
Die Abrechnung der ärztlichen Leistungen erfolgt in der Regel einmal für ein Kalendervierteljahr. Es kann also sein, dass zwei Monate zwischen Ihrer Behandlung und der Rechnungsstellung vergehen.
Nach welchen Regel wird die Rechnung erstellt?
Die Preise für ärztliche Leistungen sind in Deutschland durch die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) gesetzlich festgelegt. Die GOÄ bestimmt, wie wir Ihre Rechnung erstellen. Sollten Sie dazu Fragen haben, melden Sie sich gerne in der Praxis.
Ich habe die Rechnung bereits eingereicht. Soll ich trotzdem schon zahlen?
Ja, bitte begleichen Sie die Rechnung fristgerecht – unabhängig davon, ob Ihre Versicherung bereits erstattet hat. Die Rechnung besteht unabhängig vom Erstattungsprozess. Bei Zahlungsschwierigkeiten melden Sie sich gerne frühzeitig bei uns.
Bis wann muss ich bezahlen?
Bitte bezahlen Sie unsere Rechnungen innerhalb von 30 Tagen. Beachten Sie bitte, dass Sie automatisch, ohne dass es einer Mahnung bedarf, in Zahlungsverzug geraten, wenn die Rechnung bis spätestens 30 Tage nach Zugang nicht bzw. nicht vollständig ausgeglichen ist (§ 286 III BGB). Bei einem Zahlungsverzug können zusätzliche Kosten auf Sie zukommen.
Ich bin gesetzlich versichert. Warum erhalte ich trotzdem eine Rechnung?
Die Preise für privatärztliche Leistungen sind in Deutschland durch die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) gesetzlich geregelt. Die GOÄ legt fest, welche Leistungen berechnet werden dürfen und in welchem Rahmen. Wenn Sie Fragen zur Abrechnung oder zu einzelnen Ziffern haben, sprechen Sie uns bitte an – wir erläutern Ihnen das gern.
Ich habe eine zweite Rechnung von einem Labor bekommen. Muss ich diese bezahlen?
Ja, das ist möglich und korrekt. Für bestimmte Untersuchungen – z. B. Blutanalysen – beauftragen wir spezialisierte Labore, die ihre Leistungen separat abrechnen. Sollten bestimmte Untersuchungen des Kapitels M Abschnitte 3 und 4 der GOÄ auf unserer Rechnung berechnet worden sein, wurden diese in ausgelagerten Praxisräumlichkeiten (in einer Laborgemeinschaft) erbracht.